Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familie zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.

Im Antrag müssen Angaben über die Arbeitstätigkeit der Familie, über den Gesundheitszustand der Familienmitglieder, über die wirtschaftliche Lage der Familie und zu den soziokulturellen Umständen gemacht werden. 

Was Sie erhalten

Die Aufnahme in den Kinderhort

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann in folgendem Zeitraum gestellt werden: 01.01.2025 - 31.12.2025

Innerhalb von 10 Tagen erhält der Bürger eine Mitteilung.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die Kosten für den Besuch des Kinderhorts belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf 3,65 €


Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Steueramt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025, 14:45 Uhr