Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Recyclinghof.
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwassergebühr, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Recyclinghof.
Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 10:32 Uhr