Die Marktordnung der Marktgemeinde St. Leonhard in Passeier regelt den Handel auf öffentlichen Flächen, einschließlich der Zuweisung von Standplätzen und der Einhaltung von Hygienevorschriften. Die Verkaufsstände dürfen eine maximale Breite von 4 Metern und eine maximale Länge von 7 Metern haben, und es sind insgesamt 46 Standplätze vorgesehen.