Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwassergebühr, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Recyclinghof.