Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse durch den Gemeindeausschuss.

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2007

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Modalitäten, Fristen und Verfahren für die Beantwortung von Einsprüchen gegen Beschlüsse durch den Gemeindeausschuss. Interessierte können gegen sämtliche Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses Einspruch erheben, wobei jeder Einspruch nur einen einzigen Beschluss betreffen darf.

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Veröffentlichungsdatum

23.04.2007

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 10:48 Uhr

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