Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier erhebt eine verursachergerechte Gebühr für die Bewirtschaftung von Hausabfällen, die sich nach Art, Menge und Entsorgungskosten richtet und durch klare Regelungen, Ausnahmen und Ermäßigungen ergänzt wird.

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Veröffentlichungsdatum

26.11.2024

Beschreibung

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt mit dieser Verordnung die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung von Hausabfällen und ähnlichen nicht gefährlichen Sonderabfällen, wobei die Tarife auf der Menge und Art der Abfälle sowie den tatsächlichen Entsorgungskosten basieren. Ziel ist es, eine verursachergerechte, transparente und effiziente Abfallbewirtschaftung sicherzustellen, wobei auch Sonderregelungen, Ermäßigungen und Ausnahmen vorgesehen sind.

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Kontakt

Steueramt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

26.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 11:46 Uhr

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