Die Verordnung regelt das Verfahren zur Durchführung von Volksbefragungen, die eine Form der Bürgerbeteiligung darstellen. Sie umfasst Bestimmungen zu den Abstimmungsberechtigten, der Unzulässigkeit und dem Verbot von Volksbefragungen, sowie den vorbereitenden Verfahren und der Abwicklung der Volksbefragung.