Verordnung betreffend die Zuweisung von Altenwohnungen

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier und legt Kriterien, Verfahren und Bedingungen fest, um älteren, selbstständigen Personen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

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Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Kriterien für die Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier, wobei insbesondere ältere, selbstständige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde bevorzugt werden. Die Zuweisung erfolgt auf Antrag, nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und auf Basis einer Rangordnung, die soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

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Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 12:09 Uhr