Verordnung für die Gewährung von Beiträgen

Verordnung für die Gewährung von Beiträgen an öffentliche Körperschaften.

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Veröffentlichungsdatum

08.04.2024

Beschreibung

Die Verordnung der Marktgemeinde St. Leonhard in Passeier regelt die Gewährung von Beiträgen an öffentliche Körperschaften. Sie umfasst ordentliche, außerordentliche und Investitionsbeiträge sowie die Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter und Sachleistungen.

Datei

Kontakt

Finanzdienst

KOHLSTATT 73/A, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657734info@sankt-leonhard.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 10:31 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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