Verordnung für die Zuweisung von Gemeindewohnungen zu Wohnzwecken

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt mit dieser Verordnung die Zuweisung von Gemeindewohnungen zu Wohnzwecken, um den Wohnbedarf sozial gerecht und transparent zu decken.

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Veröffentlichungsdatum

22.07.2024

Beschreibung

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt mit dieser Verordnung die Voraussetzungen, Kriterien und Verfahren zur Zuweisung von Gemeindewohnungen zu Wohnzwecken, wobei sowohl Miet- als auch Konzessionsverhältnisse berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Wohnbedarf der Bevölkerung zu decken, die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen und die Lebensqualität durch sozialen Wohnraum zu verbessern.

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Veröffentlichungsdatum

22.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 11:29 Uhr

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