Verordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt mit dieser Verordnung die Anwendung der Rechte aus dem Statut der Steuerpflichtigen sowie das Verfahren zur einvernehmlichen Feststellung von Steuerangelegenheiten, um Transparenz, Rechtssicherheit und Kooperation zwischen Verwaltung und Bürger:innen zu fördern.

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Veröffentlichungsdatum

07.01.2025

Beschreibung

Die Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt mit dieser Verordnung die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte sowie das Verfahren der einvernehmlichen Feststellung bei Steuerangelegenheiten. Ziel ist es, die Rechte der Steuerpflichtigen zu stärken, Transparenz und Fairness im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten und eine einvernehmliche Lösung bei strittigen Steuerfragen zu ermöglichen.

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Kontakt

Steueramt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

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Veröffentlichungsdatum

07.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 12:04 Uhr

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