Müllabfuhr

Müllgebühren für das Jahr 2024 Seit 01.01.2003 wird die Müllgebühr nach dem Verursacherprinzip berechnet,...

Veröffentlichungsdatum:

28.10.2022

Lesedauer

4 Minuten

Kategorien
müll

Müllgebühren für das Jahr 2024

Seit 01.01.2003 wird die Müllgebühr nach dem Verursacherprinzip berechnet, d.h. es zählt nicht mehr die Fläche der Wohnung oder das Betriebes, sondern die Menge des abgegebenen Mülls. Dabei wird mindestens 30% als Grundgebühr kassiert, der Rest auf Grund des abgegebenen Mülls. Bei der Berechnung der Grundgebühr wird bei den Familien nach der Anzahl der Familienmitglieder und bei den Betrieben nach Kategorien unterschieden. 

Grundgebühr für Haushalte in Sammelgebieten mit Biomüllsammlung:


Anzahl PersonenGrundgebühr
1 Person  8,00 Euro
2 Personen16,00 Euro
3 Personen24,00 Euro
4 und mehr Personen32,00 Euro

 


Grundgebühr Betriebe:


Wirtschaftssektor

Grundgebühr

Euro

Wirtschaftssektor

Grundgebühr

Euro

Freiberufler, private Büros127,00Handwerk Bekleidung99,00
Büros u. Ämter öff. Körperschaften142,00Handwerk Bau118,00
Post- u. Fernmeldewesen160,00Handwerk Kunst u. Dekor90,00
Ambulatorien, Ärzte123,00Handwerk Körperpflege109,00
Banken, Versicherungen

151,00

Handwerk Nahrungsmittel151,00
Schulen, Bibliotheken293,00Handwerk Technik109,00
Kindergarten472,00Handwerk Graphik109,00
Kulturhäuser, Bürgerhäuser151,00Handwerk Transport80,00
Sport- u. Turnhallen80,00Handwerk Reinigung-Putzerei90,00
Krankenhäuser, Altersheim 1.624,00Handwerk Gärtnereibetriebe170,00
Kasernen208,00Handwerk Kaminkehrer90,00
Bauhöfe90,00IND Energieerzeugung99,00
Öffentliche Garagen47,00Handel Lebensmittel165,00
Religiöse Einrichtungen6100Handel Bekleidung99,00
Pfarrhäuser u. Klöster99,00Handel Gemischtwaren316,00
Gastgewerbe bis 2000 lt. 231,00Handel Haushaltswaren118,00
Gastgewerbe 2001 bis 4000 lt.255,00Handel Auto- u. KFZ-Zubehör118,00
Gastgewerbe 4001 bis 7000 lt.297,00Handel Parfümerie/Drogerie137,00
Gastgewerbe 7001 bis 15.000 lt.345,00Handel Juweliere80,00
Gastgewerbe 15.001 bis 22.000 lt.477,00Handel Papierhandlung118,00
Gastgewerbe 22.001 bis 40.000 lt.642,00Handel Baumaterialien118,00
Gastgewerbe 40.001 bis 80.000 lt.854,00Handel Wanderhandel Lebensmittel160,00
Gastgewerbe >80.000 lt.1.624,00Handel Wanderhandel Nichtlebensmittel90,00
Privatzimmervermietung132,00Handel Möbelhandel99,00
Ferienappartements151,00Handel Tankstellen137,00
Camping 170,00Handel Blumen160,00
Handwerk Holz 118,00Handel Kleintierhandel71,00 
Handwerk Metall 146,00Handel Verkaufsstände im Freien17000
Handwerk Montage66,00

Betrieben in Sammelgebieten ohne Biomüllsammlung wird eine Ermäßigung von 35% gewährt. 
   


Tarif für die Entleerung von Säcken und Müllkübeln:

  • 0,040 Euro pro Liter


Um die illegale Ablagerung von Müll zu verhindern, werden aufgrund der geltenden Landesbestimmungen mindestens 320 Liter Müll pro Person in Rechnung gestellt.
 
 
Befreit von der Müllgebühr sind Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Ermäßigungen gelten für Großfamilien (für jede Familie werden maximal 4 Personen für die Grundgebühr und die Mindestentleerungen berechnet), für die Entfernung von mehr als 200 m von der Müllsammelstelle (Preisnachlass von 20%), für Hauspflegepatienten die Windeln brauchen und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes um Ermäßigung ansuchen, sowie für Familien mit Kleinkindern bis 2 Jahren (Preisnachlass 25% auf die Entleerungen).
 
N.B. Es lohnt sich nicht, Müll zu verbrennen oder in einer anderen Gemeinde zu entsorgen, da mindestens 320 Liter pro Person in Rechnung gestellt werden, auch wenn weniger Müll abgegeben wird. Damit soll die illegale Müllentsorgung vermindert werden. 

 Biomüllsammlung

Seit 1. Mai 2006 wird im Dorfbereich von St. Leonhard (zwischen  Sandhof, Jaufenburg, Bad Fallenbach und Schwimmbad), im Gewerbegebiet Lände mit Wohnbauzone Windegg und in der und Gewerbezone Schweinsteg der Biomüll getrennt gesammelt und zwar einmal wöchentlich jeweils am Mittwoch. In den restlichen Fraktionen wird kein Biomüll gesammelt, weil der Aufwand für die Sammlung unverhältnismäßig groß ist. Diese Kübel können jede Woche an die übliche Sammelstelle gestellt werden und werden entleert. Man zahlt nicht nach Entleerungen, sondern eine Pauschale pro Jahr, wobei die Pauschale bereits in der oben Grundgebühr enthalten ist. Bei den Betrieben  ist die Pauschale ebenfalls in der Fixgebühr enthalten. 


Recyclinghof

Beim Recyclinghof in der Mörre können abgegeben werden: 


AbfallartGebühr
Altpapier - Kartonkostenlos
Altglaskostenlos
Altmetalle - Dosenkostenlos
Schadstoffekostenlos
Flüssigkeitsbehälter bis 5 Literkostenlos
Kühlschränkekostenlos
Fernsehapparate - Bildschirmekostenlos
Elektro-Haushaltsgerätekostenlos
Grünschnitt10 Euro pro
Holz40 Euro pro
Sperrmüll40 Euro pro
Altreifen1,5 Euro pro Stück

Da die Sperrmüllsammlung nicht mehr gurchgeführt wird, kann jeder Haushalt pro Jahr folgende Mengen gratis beim Recyclinghof abgeben: 1 m³ Sperrmüll und 1 m³ Grünschnitt.


Wir erreichen heute einen hohen Grad an Wiederverwertung und schonen damit die Natur und die Umwelt. Es werden keine Milchproduktbehälter (Joghurt, Quark, usw.) und kein Styropor mehr beim Recyclinghof und beim Minirecyclinghof angenommen. Wohl aber können weiterhin alle Flüssigkeitsbehälter (Flaschen) aus Kunststoff bis zu 5 l kostenlos abgegeben werden.  Es wird dringend ersucht, Kartone zusammenzufalten, um Platz zu sparen. 

Alle Betriebe werden dringend ersucht, größere Mengen an Wertstoffen nur am Recyclinghof in der Mörre abzugeben. Von den Betrieben werden Baustoffabfälle, Bauschutt, Schadstoffe und Sondermüll wie Batterien, Lacke oder Motoröl nicht mehr angenommen. Diese müssen sich laut Landesbestimmungen an autorisierte Entsorgungsbetriebe werden. Die mobile Schadstoffsammlung geht ebenfalls weiter, die Sammlungen werden über das Mitteilungsblatt sowie über die Homepage der Gemeinde im Internet bekanntgegeben.


Wir ersuchen dringend, kein Plastik im Ofen oder Herd zu verbrennen, die entstehenden Giftgase lagern sich im Haus, um das Haus und  im Garten ab. Außerdem kontrolliert das Land und es sind Strafen vorgesehen. Weiters wird daran erinnert, dass es streng verboten ist, Jauche in öffentliche Gewässer zu leiten. Die dafür vom Land vorgesehene Mindeststrafe beträgt 774,69 Euro.


Baustoffabfälle und Bauschutt

Laut Landesbestimmungen darf beim Recyclinghof von Betrieben laut Landesbestimmungen kein Baustoffabfall oder Bauschutt angenommen werden, diese müssen sich an autorisierte Betriebe wenden. Für Private gilt eine Obergrenze von einem Kubikmeter beim Baustoffabfall (36 Euro pro ) und einem Viertel Kubikmeter beim Bauschutt.




Kontakt

Steueramt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

Minirecyclinghof Walten

Walten, 39015 St.Leonhard In Pass.+39 335 5952433

Minirecyclinghof beim Bauhof St. Leonhard

Kohlstatt 88, 39015 St.Leonhard In Pass.+39 335 5952433

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.04.2024, 11:24 Uhr

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