Müllgebühren für das Jahr 2025
Seit 01.01.2003 wird die Müllgebühr nach dem Verursacherprinzip berechnet, d.h. es zählt nicht mehr die Fläche der Wohnung oder das Betriebes, sondern die Menge des abgegebenen Mülls. Dabei wird mindestens 30% als Grundgebühr kassiert, der Rest auf Grund des abgegebenen Mülls. Bei der Berechnung der Grundgebühr wird bei den Familien nach der Anzahl der Familienmitglieder und bei den Betrieben nach Kategorien unterschieden.
Grundgebühr für Haushalte in Sammelgebieten mit Biomüllsammlung:
Anzahl Personen | Grundgebühr |
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1 Person | 8,00 Euro |
2 Personen | 16,00 Euro |
3 Personen | 24,00 Euro |
4 und mehr Personen | 32,00 Euro |
Grundgebühr Betriebe:
Wirtschaftssektor | Grundgebühr Euro | Wirtschaftssektor | Grundgebühr Euro |
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Freiberufler, private Büros | 100,98 | Handwerk Bekleidung | 78,54 |
Büros u. Ämter öff. Körperschaften | 112,20 | Handwerk Bau | 93,50 |
Post- u. Fernmeldewesen | 127,16 | Handwerk Kunst u. Dekor | 71,06 |
Ambulatorien, Ärzte | 97,24 | Handwerk Körperpflege | 86,02 |
Banken, Versicherungen | 119,68 | Handwerk Nahrungsmittel | 119,68 |
Schulen, Bibliotheken | 231,88 | Handwerk Technik | 86,02 |
Kindergarten | 374,00 | Handwerk Graphik | 86,02 |
Kulturhäuser, Bürgerhäuser | 127,16 | Handwerk Transport | 63,58 |
Sport- u. Turnhallen | 63,58 | Handwerk Reinigung-Putzerei | 71,06 |
Krankenhäuser, Altersheim | 1.286,56 | Handwerk Gärtnereibetriebe | 134,64 |
Kasernen | 164,56 | Handwerk Kaminkehrer | 71,06 |
Bauhöfe | 71,06 | IND Energieerzeugung | 78,54 |
Öffentliche Garagen | 37,40 | Handel Lebensmittel | 130,90 |
Religiöse Einrichtungen | 48,62 | Handel Bekleidung | 78,54 |
Pfarrhäuser u. Klöster | 78,54 | Handel Gemischtwaren | 250,58 |
Gastgewerbe bis 2000 lt. | 183,26 | Handel Haushaltswaren | 93,50 |
Gastgewerbe 2001 bis 4000 lt. | 201,96 | Handel Auto- u. KFZ-Zubehör | 93,50 |
Gastgewerbe 4001 bis 7000 lt. | 235,62 | Handel Parfümerie/Drogerie | 108,46 |
Gastgewerbe 7001 bis 15.000 lt. | 273,02 | Handel Juweliere | 63,58 |
Gastgewerbe 15.001 bis 22.000 lt. | 377,74 | Handel Papierhandlung | 93,50 |
Gastgewerbe 22.001 bis 40.000 lt. | 508,64 | Handel Baumaterialien | 93,50 |
Gastgewerbe 40.001 bis 80.000 lt. | 676,94 | Handel Wanderhandel Lebensmittel | 127,16 |
Gastgewerbe >80.000 lt. | 1.286,56 | Handel Wanderhandel Nichtlebensmittel | 71,06 |
Privatzimmervermietung | 104,72 | Handel Möbelhandel | 78,54 |
Ferienappartements | 119,68 | Handel Tankstellen | 108,46 |
Camping | 134,64 | Handel Blumen | 127,16 |
Handwerk Holz | 93,50 | Handel Kleintierhandel | 56,10 |
Handwerk Metall | 115,94 | Handel Verkaufsstände im Freien | 134,64 |
Handwerk Montage | 52,36 |
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Betrieben in Sammelgebieten ohne Biomüllsammlung wird eine Ermäßigung von 35% gewährt.
Tarif für die Entleerung von Säcken und Müllkübeln:
Um die illegale Ablagerung von Müll zu verhindern, werden aufgrund der geltenden Landesbestimmungen mindestens 260 Liter Müll pro Person in Rechnung gestellt.
Befreit von der Müllgebühr sind Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Ermäßigungen gelten für Großfamilien (für jede Familie werden maximal 4 Personen für die Grundgebühr und die Mindestentleerungen berechnet), für die Entfernung von mehr als 200 m von der Müllsammelstelle (Preisnachlass von 20%), für Hauspflegepatienten die Windeln brauchen und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes um Ermäßigung ansuchen, sowie für Familien mit Kleinkindern bis 2 Jahren (Preisnachlass 25% auf die Entleerungen).
N.B. Es lohnt sich nicht, Müll zu verbrennen oder in einer anderen Gemeinde zu entsorgen, da mindestens 260 Liter pro Person in Rechnung gestellt werden, auch wenn weniger Müll abgegeben wird. Damit soll die illegale Müllentsorgung vermindert werden.
Biomüllsammlung
Seit 1. Mai 2006 wird im Dorfbereich von St. Leonhard (zwischen Sandhof, Jaufenburg, Bad Fallenbach und Schwimmbad), im Gewerbegebiet Lände mit Wohnbauzone Windegg und in der und Gewerbezone Schweinsteg der Biomüll getrennt gesammelt und zwar einmal wöchentlich jeweils am Mittwoch. In den restlichen Fraktionen wird kein Biomüll gesammelt, weil der Aufwand für die Sammlung unverhältnismäßig groß ist. Diese Kübel können jede Woche an die übliche Sammelstelle gestellt werden und werden entleert. Man zahlt nicht nach Entleerungen, sondern eine Pauschale pro Jahr, wobei die Pauschale bereits in der oben Grundgebühr enthalten ist. Bei den Betrieben ist die Pauschale ebenfalls in der Fixgebühr enthalten.
Recyclinghof
Beim Recyclinghof in der Mörre können abgegeben werden:
Abfallart | Gebühr |
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Altpapier - Karton | kostenlos |
Altglas | kostenlos |
Altmetalle - Dosen | kostenlos |
Schadstoffe | kostenlos |
Flüssigkeitsbehälter bis 5 Liter | kostenlos |
Kühlschränke | kostenlos |
Fernsehapparate - Bildschirme | kostenlos |
Elektro-Haushaltsgeräte | kostenlos |
Grünschnitt | 10 Euro pro m³ |
Holz | 40 Euro pro m³ |
Sperrmüll | 40 Euro pro m³ |
Altreifen | 1,5 Euro pro Stück |
Da die Sperrmüllsammlung nicht mehr gurchgeführt wird, kann jeder Haushalt pro Jahr folgende Mengen gratis beim Recyclinghof abgeben: 1 m³ Sperrmüll und 1 m³ Grünschnitt.
Wir erreichen heute einen hohen Grad an Wiederverwertung und schonen damit die Natur und die Umwelt. Es werden keine Milchproduktbehälter (Joghurt, Quark, usw.) und kein Styropor mehr beim Recyclinghof und beim Minirecyclinghof angenommen. Wohl aber können weiterhin alle Flüssigkeitsbehälter (Flaschen) aus Kunststoff bis zu 5 l kostenlos abgegeben werden. Es wird dringend ersucht, Kartone zusammenzufalten, um Platz zu sparen.
Alle Betriebe werden dringend ersucht, größere Mengen an Wertstoffen nur am Recyclinghof in der Mörre abzugeben. Von den Betrieben werden Baustoffabfälle, Bauschutt, Schadstoffe und Sondermüll wie Batterien, Lacke oder Motoröl nicht mehr angenommen. Diese müssen sich laut Landesbestimmungen an autorisierte Entsorgungsbetriebe werden. Die mobile Schadstoffsammlung geht ebenfalls weiter, die Sammlungen werden über das Mitteilungsblatt sowie über die Homepage der Gemeinde im Internet bekanntgegeben.
Wir ersuchen dringend, kein Plastik im Ofen oder Herd zu verbrennen, die entstehenden Giftgase lagern sich im Haus, um das Haus und im Garten ab. Außerdem kontrolliert das Land und es sind Strafen vorgesehen. Weiters wird daran erinnert, dass es streng verboten ist, Jauche in öffentliche Gewässer zu leiten. Die dafür vom Land vorgesehene Mindeststrafe beträgt 774,69 Euro.
Baustoffabfälle und Bauschutt
Laut Landesbestimmungen darf beim Recyclinghof von Betrieben laut Landesbestimmungen kein Baustoffabfall oder Bauschutt angenommen werden, diese müssen sich an autorisierte Betriebe wenden. Für Private gilt eine Obergrenze von einem Kubikmeter beim Baustoffabfall (36 Euro pro m³) und einem Viertel Kubikmeter beim Bauschutt.