Geschäftsordnung der Ortspolizei

Die Geschäftsordnung der Ortspolizei legt die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizei fest und verweist auf relevante Rechtsquellen für nicht geregelte Belange.

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Veröffentlichungsdatum

28.01.2015

Beschreibung

Die Geschäftsordnung der Ortspolizei regelt die effiziente und wirksame Ausübung der ortspolizeilichen Aufgaben, einschließlich der Stellenzahl, Ausrüstung, Funktionsebenen und Befugnisse. Für nicht ausdrücklich geregelte Belange verweist sie auf spezifische Rechtsquellen wie das Gemeindepolizeiwesen und die Ordnung der Stadt- bzw. Gemeindepolizei.

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Ortspolizei

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Veröffentlichungsdatum

28.01.2015

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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 11:19 Uhr

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