Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten


Verpflichtungserklärungen:

Alle Formulare finden Sie hier (Südtiroler Gemeindenverband).

Themen

Zuständigkeiten

Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

  • Das Landesgesetz "Raum und Landschaft" Nr. 9/2018, das mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sieht eine digitale Bauakte vor.
  • Häufig gestellte Fragen werden von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und auf der entsprechenden
    Seite der Südtiroler Landesverwaltung veröffentlicht.
  • Hotline für die Nutzung des SUE/ESB-Portals
    Für die Nutzer/innen des ESB-Portals, bietet das Callcenter der Südtiroler Informatik AG eine Hotline (Grüne Nummer: 800 090 386) an. Dort werden technische Fragen zur Nutzung des Portals und Fragen zur Verwendung der Formulare beantwortet.


  • Sitzung der Gemeindebaukommission:
    Die Sitzungen finden jeweils am 1. Donnerstag im Monat statt (Änderungen vorbehalten). Der Abgabetermin für die Ansuchen um Baugenehmigung ist jeweils der 10. des Vormonates. Sollte das Projekt nicht vollständig sein, wird das Projekt erst nach Vervollständigung aller erforderlichen Unterlagen auf die nächste Sitzung gesetzt.


Nützliche Links:

Durchführungsverordnungen zum LG 9/2018

Einheitsschalter Bauwesen ESB

Geobrowser Maps

newPlan – Bauleitpläne

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER
Raum: 3. StocK

Mitarbeiter

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.04.2024, 11:31 Uhr