Die Verordnung regelt die Veröffentlichung der Gemeindenachrichten. Sie umfasst Bestimmungen zu den Anträgen um Veröffentlichung, den Gegenständen der Veröffentlichungen, der Entgegennahme der Anträge, der Abfassung der Texte, den Kostenbeiträgen und den Einsprüchen. Veröffentlichungen sind kostenlos und politische oder private Meinungen sowie direkte Werbung sind ausgeschlossen.